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KI-Einsatz im Hochschulumfeld - Zwischen Täuschung und Transparenz

Eine kurze Suchanfrage und in Sekundenschnelle entsteht der fertige Text – KI macht es möglich. Längst hat Künstliche Intelligenz zum Teil auch Einzug in Bewerbungsprozesse gehalten. Einerseits eröffnet dies Möglichkeiten, andererseits geschieht der Einsatz nicht immer im Rahmen gesetzlicher Legalität. Das zeigt ein aktueller Fall an der Technischen Universität (TU) München. Ein Bewerber wurde dort für einen Masterstudiengang abgelehnt. Der Grund: Es lag ein starker Verdacht vor, dass sein Bewerbungsessay von einer KI verfasst wurde.

Die Prüfenden stellten fest, dass dieser Text signifikant besser war als die üblichen Einreichungen, was ihre Aufmerksamkeit erregte. Durch eigene Versuche mit ChatGPT konnten sie einen ähnlichen Text generieren, was die Vermutung nahelegte, dass eine KI am Werk war. Der Fall wurde vor Gericht verhandelt. Das Urteil besagte, dass 45 Prozent des Bewerbungstexts „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ von einer KI geschrieben wurden.

Welche Konsequenzen lassen sich aus dem Vorfall ableiten?

Momentan sind die Möglichkeiten künstlich generierte Texte zu erkennen noch relativ begrenzt. Zwar existieren bereits einige KI-Tools, aber bisher ist es auch eine gängige Methode, Texte bezüglich gewisser Auffälligkeiten zu prüfen:

  • Inhalt: Während Menschen häufiger persönliche Erfahrungen und Gefühle einbringen, könnten KI-generierte Texte tendenziell sachlicher wirken.
  • Kontext und Kohärenz: KI-generierte Texte könnten mehr Unstimmigkeiten hinsichtlich der Struktur aufweisen.
  • Stil und Ton: Weichen Texte stark von (bereits bekannten) individuellen Schreibstilen ab, liegt der Verdacht eines KI-Einsatzes nah.
  • Kreative Elemente: Originelle oder kreative Ideen, die menschliche Einzigartigkeit widerspiegeln, fehlen in KI-generierten Texten oft.
  • Verwendung von Fachbegriffen & Fachwissen: Beim Einsatz von Fachbegriffen und Fachwissen neigen KI dazu, diese überzubetonen oder falsch anzuwenden.
  • Kommunikation und Rückfragen: Häufig hilft der direkte Austausch mit dem Autor. Durch Rückfragen lässt sich im Gespräch zeigen, ob er zu den Inhalten aussagekräftig ist.


Wie lassen sich die Potenziale von KI nutzen – sicher und transparent?

Damit sich die Potenziale aus dem Einsatz Künstlicher Intelligenz erschließen lassen, braucht es Transparenz und Sicherheit. Auf Gesetzesebene bedeutet der vor einigen Tagen von der Europäischen Union verabschiedete AI Act einen spürbaren Schritt nach vorn.

Das erste KI-Gesetz weltweit legt einen Rahmen fest und setzt Anforderungen für die Entwicklung und den Betrieb von KI-Anwendungen. Dabei werden insbesondere die Aspekte Sicherheit und Ethik betont und z.B. bestimmte Anwendungen wie „Social Scoring“ oder die Erfassung biometrischer Daten (zum Beispiel Gesichtserkennung) ausgeschlossen.

Mit dem AI Act gelingt der Spagat zwischen Optimismus und Bedenken. Es wird der Weg geebnet, um die Technologie nutzbar zu machen und gleichzeitig ein Stück weit dem Missbrauch vorzubeugen.

Nicht zuletzt wird es jedoch in der Verantwortung jeder Hochschuleinrichtung bleiben, den praktischen Einsatz zu steuern. Was die Handhabung im hochschuleigenen Bewerbungsprozess betrifft, ist es sicher hilfreich, sich proaktiv mit dem Thema auseinander zu setzen und gegenüber KandidatInnen klar zu kommunizieren: Was ist erlaubt? Und was nicht? Entsprechende Richtlinien sorgen nicht nur für Transparenz, sondern verhindern auch, dass Bewerbende unbeabsichtigt Tools nutzen, die unzulässig sind.

 

Quellen:
Bayerische Staatskanzlei: VG München, Beschluss v. 28.11.2023 – M 3 E 23.4371

https://www.golem.de/news/gericht-bestaetigt-tu-muenchen-darf-ki-generierten-essay-ablehnen-2403-182894.html

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/student-nutzt-chatgpt-fuer-bewerbung-erstes-urteil-zu-ki-an-hochschulen-19564795.html (paywall)